Verteiltes Alarmsystem
Ein System leitet Alarme und Informationen von Überwachungs- und Therapiegeräten auf
räumlich getrennte Anzeige- und Benachrichtigungsgeräte weiter.
Hierbei unterscheidet man zwischen verlässlichen bzw. nicht verlässlichen Alarmsystemn gemäß
DIN EN 60601-1-8:2014.
Die Normenreihe
EN 60601 definiert Sicherheitsanforderungen und
ergonomische Forderungen an medizinische elektrische Geräte und in medizinischen Systemen.
Norm
EN 60601-1 „Medizinische elektrische Geräte – Teil 1:
Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale“, auch Basisnorm genannt.
Ergänzungsnorm
EN 60601-1-8 Alarmsysteme:
Allgemeine Festlegungen, Prüfungen und Richtlinien für Alarmsysteme in medizinischen elektrischen Geräten und in medizinischen Systemen.
Verteiltes Alarmsystem nach EN 60601-1-8: 2014:
Verteiltes Alarmsystem |
Verteiltes Informationssystem |
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Alarmsignal
Signalart, die von einem Alarmsystem erzeugt wird,
um das Bestehen oder das Eintreten einer Alarmbedingung anzuzeigen.
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Informationssignal
Jedes Signal, das nicht ein Alarmsignal oder ein Erinnerungssignal ist.
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Krankenhaus oder Praxis ist Betreiber, nach MPG:
- Wenn kritische Ereignisse in Form von Alarmen über die Rufanlage weitergeleitet werden
- Und Anwender sich auf die Alarme verlässt
- Dann erstellt, betreibt und verwendet der Betreiber ein so genanntes
Verteiltes Alarmsystem (VAS) als Eigenherstellung (MPG §12)