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MT & IT - Medizintechnik und Informationstechnik


Verschmelzung von Medizin- und Informationstechnik
Der Verschmelzungsprozess von Medizin- und Informationstechnik hat in vielen Krankenhäusern die Folge, dass diese beiden Bereiche/Abteilungen zu einer Abteilung zusammengelegt werden. Dieser organisatorische Schritt sollte mit einer genauen Betrachtung der Aufgaben und Prozesse der Abteilungen erfolgen. Der Betrieb des Klinikinformationssystems (KIS) hat zum Beispiel nichts mit der Instandhaltung einer Beatmungsmaschine auf der ITS zutun. Viel wichtiger ist die Analyse der gemeinsamen Schnittstellen, z. Bsp. Netzwerk des Patientenmonitorings. Diesen Prozess der Schnittstellenbetrachtung sollte man auf die Haustechnik erweitern, welche in den kommenden Jahren immer digitaler werden wird.

Verteiltes Alarmsystem
Ein System leitet Alarme und Informationen von Überwachungs- und Therapiegeräten auf räumlich getrennte Anzeige- und Benachrichtigungsgeräte weiter. Hierbei unterscheidet man zwischen verlässlichen bzw. nicht verlässlichen Alarmsystemn gemäß DIN EN 60601-1-8:2014.
Die Normenreihe EN 60601 definiert Sicherheitsanforderungen und ergonomische Forderungen an medizinische elektrische Geräte und in medizinischen Systemen.
Norm EN 60601-1 „Medizinische elektrische Geräte – Teil 1: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale“, auch Basisnorm genannt.
Ergänzungsnorm EN 60601-1-8 Alarmsysteme: Allgemeine Festlegungen, Prüfungen und Richtlinien für Alarmsysteme in medizinischen elektrischen Geräten und in medizinischen Systemen.
Verteiltes Alarmsystem nach EN 60601-1-8: 2014:
Verteiltes Alarmsystem Verteiltes Informationssystem
Alarmsignal
Signalart, die von einem Alarmsystem erzeugt wird, um das Bestehen oder das Eintreten einer Alarmbedingung anzuzeigen.
Informationssignal
Jedes Signal, das nicht ein Alarmsignal oder ein Erinnerungssignal ist.


Krankenhaus oder Praxis ist Betreiber, nach MPG:
  • Wenn kritische Ereignisse in Form von Alarmen über die Rufanlage weitergeleitet werden
  • Und Anwender sich auf die Alarme verlässt
  • Dann erstellt, betreibt und verwendet der Betreiber ein so genanntes Verteiltes Alarmsystem (VAS) als Eigenherstellung (MPG §12)